Weßling & Kambach | Rechtsanwälte - Nordhorn | Neuenhaus | Osnabrück
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Muss ich für eine Beratung nach Nordhorn in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, das ist meist nicht notwendig. Wir sind flexibel und richten uns hierbei nach
Ihnen. Die Betreuung, Beratung und Vertretung kann selbstverständlich auch per
Email, Telefon, Telefax oder Post erfolgen. Trotzdem pflegen wir selbstverständlich
den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, stehen jederzeit für persönliche
Gespräche zur Verfügung und nehmen gerne an auswärtigen Besprechungen teil.



Sollte ich einen Rechtsanwalt schon bei Vertragsverhandlungen hinzuziehen?

Wir halten dies für unbedingt sinnvoll. Der Vertragsabschluss ohne anwaltliche
Beratung birgt erhebliche Risiken. Rechtliche Nachteile können in vielen Fällen
nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die anwaltliche Beratung im Verhandlungs-
stadium dient besonders der Vermeidung späterer Unstimmigkeiten zwischen den
Vertragsparteien.



Muss ich für ein Klageverfahren einen Anwalt am Ort des Gerichtes beauftragen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir können Sie vor sämtlichen Gerichten
Deutschlands - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) - vertreten. Sie haben
damit die Möglichkeit, Ihre Interessen durch uns wahrnehmen zu lassen.
Jeder Gerichtstermin wird durch anwaltlichen Schriftwechsel vorbereitet. Wir betreuen
das gesamte Verfahren schriftlich von Nordhorn aus. In den meisten Fällen nehmen wir
auch die Termine vor auswärtigen Gerichten selbst wahr. Sollte dies im Ausnahmefall
nicht sinnvoll sein, verfügen wir im gesamten Bundesgebiet über ein Netz von
zuverlässigen Kollegen, die die Terminvertretung vor Ort für uns übernehmen.


Was kostet die Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen?

Unsere Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen oder nach
individueller Vereinbarung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst das
Anwaltshonorar anhand des wirtschaftlichen Wertes der Angelegenheit.
Für gerichtliche Verfahren existieren feste Sätze; für außergerichtliche Tätigkeiten
ein Gebührenspielraum. Es kann auch eine stundenweise oder pauschale Vergütung
vereinbart werden. Dies ist insbesondere bei ständiger anwaltlicher Betreuung in
verschiedenen Angelegenheiten sinnvoll. Sprechen Sie uns bitte an. Die Klarheit
über die Kostenfrage ist für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und
Mandant besonders wichtig. Wir werden Ihnen vor der Beauftragung auf
Wunsch gerne einen Überblick über die für Sie voraussichtlich entstehenden
Kosten und Risiken geben.



Wer muss für die Kosten meines Rechtsanwaltes aufkommen?

Bei einer beratenden Tätigkeit, der Fertigung von Vertragsentwürfen und bei
Vertragsverhandlungen trägt der Auftraggeber seine Rechtsanwaltskosten selbst.
Genauso ist es häufig, wenn eine Streitigkeit außergerichtlich durch eine Einigung
beigelegt wird. In gerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich die unterliegende
Partei die gesamten Kosten des Prozesses in allen Instanzen zu tragen. Eine
Ausnahme besteht im Arbeitsgerichtsverfahren I.Instanz, bei welchem jede
Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat. Für einkommensschwache
Personen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Diese
deckt die Kosten des eigenen Anwalts und die gerichtlichen Verfahrenskosten.



Wie lange dauert ein Klageverfahren?

Von der Klageeinreichung über den Termin zur mündlichen Verhandlung, einer
eventuellen Beweisaufnahme bis zur Urteilsverkündung vergeht eine Weile. Die
Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von dem einzelnen Gericht und dort
von dem einzelnen Richter ab. Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren vor
einem Amtsgericht (zuständig für Streitwerte bis 5.000,00 €) bis zur
Rechtskraft zwischen drei und zwölf Monate, vor einem Landgericht
(zuständig für Streitwerte über 5.000,00 €) zwischen sechs und 24 Monate.
Berufungs-verfahren, die ab einem Streitwert von 600,00 € zulässig sind,
dauern zwischen sechs und 24 Monate oder länger.

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